NEWs zur Erneuerung von SEP, und SEP-IR

Erfordernisse für die Erneuerung eine Classratings SEP und SEP (IR)


für alle, die ihr Classrating SEP VFR und SEP IFR erneuern wollen, ist das Verfahren wie folgt:

der Bewerber stellt über mich bei einer ATO den Antrag auf Erneuerung, diese prüft dann den erforderlichen Trainingsumfang und fertigt dafür eine Schreiben an, welches als Grundlage für die durchzuführenden Trainingsflüge vorher zu erstellen ist. Dann kann das Training geflogen werden und danach auch der Checkflug gemacht werden.
Dafür brauche ich folgende Unterlagen per Mail als PDF, die ich der ATO einreichen muss:

  • gültige Lizenz
  • die alte Lizenz, wo das Classrating SEP zuletzt eingetragen war
  • gültiges Medical
  • Kopie der aktuellen letzten Flugbuchseite
  • ein kurzes formloses Schreiben, was man erneuern möchte (SEP/MEP mit oder ohne IFR) sowie dazu eine
  •  kurze Aufstellung, wieviele Stunden in den letzten 24 Monaten geflogen wurden, aufgeteilt nach Muster und IFR und wann der letzte Flug mit SEP war

Mit diesen Unterlagen erstellt die ATO dann einen Ausbildungsvertrag, der erst unterschrieben und zurückgesandt werden muss und dann erstellt die ATO das "Ausbildungs-Schreiben", welches mir als Grundlage für das notwendige Training und den Checkflug dient.
Nach dem Flug (bzw Trainingsflügen) muss dann ein Trainingsreport erstellt werden, sowie Kopien des Bordbuches an die ATO bzw. von mir ans LBA geschickt werden.
Und das wars dann, es klingt zwar etwas kompliziert, aber es lässt sich alles problemlos per Email abhandeln.

UMWANDLUNG in eine EU LIZENZ nach PART FCL

Die Umwandlung von alten nationalen Lizenzen nach ICAO in eine Part FCL Lizenz muss bis zum 8.4.2015 abgeschlossen sein - danach darf mit einer alten Lizenznicht mehr geflogen werden, auch wenn sie ein längeres Gültigkeitsdatum aufweist. Fliegt derjenige trotzdem, selbst aus Unwissenheit, begeht er eine Straftat, was zB. bei einem Unfall den Versicherungsschutz kostet. Also bitte fürdie alten PPL sowie Segel und Ballonlizenzen den Antrag bei dem entsprechenden Luftamt stellen. Wer es bis dahin nicht beantragt hat, hat keine Lizenz mehr und muss den ganzen Flugschein komplett neu machen!!!

Qualifikation für die Durchführung von GPS-Anflügen

einigen IFR-Piloten ist offenbar nicht bekannt, dass sie die Anforderungen der beiden NfL II 120/99
und II 26/00 erfüllen müssen, um GPS-Standalone Anflugverfahren durchführen zu können. Erbracht werden muss der Nachweis, dass sie die Qualifikation für die Durchführung von GPS-Anflügen in
Theorie und Praxis besitzen. Solch ein Nachweis kann von IFR-Flugschulen und IRE Examinern, nach der Ausbildung oder einem Checkflug durch ein Bestätigungsschreiben und einen Eintrag im Flugbuch bescheinigt werden. Dies kann ich im Rahmen eines Checkfluges zur jährlichen Verlängerung / Erneuerung der IR Berechtigung bestätigen.